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Glatteis: So schützen Sie Kopf und Hüfte bei einem Sturz


Bei Blitzeis und Schneefällen verzeichnen Deutschlands Notaufnahmen jedes Jahr einen Anstieg an Knochen- und Gelenkverletzungen – Orthopäden und Unfallchirurgen haben bei Glatteis-Stürzen alle Hände voll zu tun. Kliniken passen unter großem Aufwand ihre OP-Tages- und Notfallprogramme an und öffnen zusätzliche OP-Säle, damit die Notfallteams den erhöhten Anfall an akuten Verletzungen versorgen können.

„An Glatteis-Tagen operieren wir rund um die Uhr. Bei Brüchen an Armen und Beinen können wir schnell und gut helfen. Bei Stürzen auf Kopf, Becken und Hüfte können Verletzungen auch lebensbedrohlich werden“, sagt Prof. Dr. Ulrich Stöckle, stellvertretender Präsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU). Daher rät die DGOU mit der richtigen Sturztechnik kritische Körperteile wie den Kopf zu schützen. Dabei soll die Sturzenergie teilweise auf Körperteile wie die Hände umgeleitet werden. Einer der Tipps heißt daher: Bei Glatteis, Hände aus den Taschen.

Worauf es ankommt, um Stürze zu verhindern, erklärt DGOU-Präventionsexperte Dr. Christopher Spering:

„Wir vermeiden den Aufprall auf den Hinterkopf, wenn wir bei Glatteis langsam gehen und den Körperschwerpunkt leicht nach vorn verschieben – rutschen wir aus und kommt es zum Sturz, fallen wir eher nach vorne. Hier können wir uns entweder mit den Händen abfangen oder seitlich abrollen. Beim Sturz auf Glatteis ist es entscheidend, den Körper bewusst zu entspannen, die Energie des Aufpralls über eine größere Fläche zu verteilen und kritische Bereiche wie den Kopf zu schützen. Das muss eigentlich von Kindheit an trainiert werden, damit im Notfall die Reflexe richtig einsetzen. Daher rate ich Eltern, schon mit ihren Kindern über Sturzrisiken zu sprechen und die Technik zu trainieren. Man muss sich das vorstellen wie bei einem Fußballspieler: Sie lernen, wie sie sich seitlich oder über die Schulter abrollen können, um die Aufprallenergie zu verteilen. Kinder und Erwachsene können das beispielsweise auf einem Trampolin üben. Es geht darum, ein Bewusstsein dafür zu schaffen.“

Ein Sturz auf den Kopf oder die Hüfte kann gerade für ältere Menschen oder bei Einnahme von Blutverdünnern sehr gefährlich werden – es drohen schwere Verletzungen wie Blutungen im Gehirn, ein Schädel-Hirn-Trauma oder ein Oberschenkelbruch. Daten aus dem TraumaRegister DGU® zeigen, dass die Zahl der Schwerverletzten durch Stürze bei den über 70-Jährigen in den Wintermonaten stark steigt. Experten sehen hierbei einen unmittelbaren Zusammenhang zu den jährlichen Glatteisunfällen. Dr. Christopher Spering, Leiter der DGOU-Sektion Prävention, erklärt: „Ältere Menschen sind aufgrund ihrer geschwächten Knochensubstanz viel gefährdeter. Bei einem Sturz kommt es daher schnell zu einem Bruch von großen und sonst stabilen Knochen wie der Hüfte. Eine Hüftprothese ist dann nötig, um die Mobilität zu erhalten. Durch die Operation werden die älteren Menschen jedoch in erheblichem Umfang belastet.“

Bei einem Massenanfall von Verletzungen durch Glatteis hilft das TraumaNetzwerk DGU®
Beim Auftreten von Glatteis in der Fläche kann es innerhalb weniger Stunden zu einem erhöhten Aufkommen von Patienten mit operationspflichtigen Knochen- und Gelenkverletzungen kommen. In der Regel können die Versorgungskapazitäten einzelner Krankenhäuser diese Fälle bewältigen, jedoch ist eine Überlastung nicht ausgeschlossen. Das TraumaNetzwerk der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) ist so organisiert, dass es auch bei außergewöhnlichen Belastungen, wie einem möglichen Massenanfall von Verletzten (MANV), effizient funktioniert. „Hier greift unsere Netzwerkstruktur mit einer etablierten und eingeübten Triagierung der Verletzten“, sagt DGOU-Generalsekretär Prof. Dr. Dietmar Pennig. Schwerverletzte werden in hochspezialisierten Traumazentren behandelt, die auf komplexe Fälle vorbereitet sind. Patienten mit leichteren Verletzungen können in Traumazentren mit freier Kapazität verlegt werden. Diese strukturierte Verteilung gewährleistet, dass alle Patienten zeitnah und angemessen versorgt werden können. „So können wir flexibel auf die punktuelle Masseneinlieferung in die Krankenhäuser reagieren. Die Zusammenarbeit im TraumaNetzwerk DGU® funktioniert in der Regelsituation und beim Massenanfall“, erklärt Pennig. Aktuell sind über 650 zertifizierte TraumaZentren in 52 regionalen TraumaNetzwerken bundesweit zusammengeschlossen.

Damit Fußgänger auf spiegelglattem Untergrund sicherer unterwegs sind, geben Orthopäden und Unfallchirurgen weitere Tipps:

• Vorbeugend langsam zu gehen: Der Pinguin macht es vor. Beim Pinguin-Gang wird der Körperschwerpunkt über dem vorderen, also dem auftretenden Bein ausgerichtet. Man bewegt sich äußerst langsam und schiebt sich mit kleinen Schritten auf ganzer Sohle über den Boden. Die leicht nach vorn geneigte Körperhaltung sorgt so für mehr Stabilität. Damit sinkt die Gefahr, auf spiegelglattem Untergrund das Gleichgewicht zu verlieren und zu stürzen. Sollte es doch zu einem Sturz kommen, kann durch die leicht nach vorn gebeugte Haltung reflexartiger nach vorne gefallen und abgerollt werden. • Halt suchen: Mit einer Person eingehakt gehen oder sich an der Häuserwand oder einem Geländer entlang tasten. • Im Winter nur Schuhe mit Profil tragen: Wer im Arbeitsleben elegante Schuhe tragen muss, sollte auf diese erst im Büro wechseln. • Schuh-Spikes tragen: Durch die Nutzung von Spikes lässt sich auch normales Schuhwerk wintertauglich machen. Die Spikes, auch Anti-Rutsch-Sohle bezeichnet, lassen sich schnell und unkompliziert am Schuh befestigen und schützen so vor dem Ausrutschen. • Eis-Pickel für Krücken und Gehstöcke: Sie sind leicht montierbar und können bei Nichtgebrauch hochgeklappt werden. • Fahrrad stehen lassen: Das Fahrrad sollte im Winter keine Saison haben. Da das Rad keine Winterreifen besitzt, rutschen die Räder beim Bremsen auf Schnee und bei Glätte schnell zur Seite weg – eine hohe Unfallgefahr. • Für gangunsichere ältere Menschen: Keine unnötigen Gefahren eingehen und bei Glätte möglichst zu Hause bleiben.


Das ändert sich 2025 in Gesundheit und Pflege


"Im Jahr 2025 stellen wir entscheidende Weichen für eine effiziente und zukunftsfähige Gesundheitsversorgung in Deutschland. Mit der elektronischen Patientenakte für alle verbessern wir deutlich die Qualität der Behandlung und die Forschung in der Medizin. Mit der Krankenhausreform starten wir den grundlegenden Umbau der Stationären Versorgung. Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass sie bundesweit – auch auf dem Land – gut versorgt werden, dass ihnen im Notfall schnell geholfen wird, und dass komplizierte Operationen nur erfahrene Ärzte in Spezial-Kliniken durchführen. Mit dem Medizinforschungsgesetz verbessern wir die Forschung auch für bisher nicht heilbare Erkrankungen. Allein diese drei Weichenstellungen werden das deutsche Gesundheitswesen Jahrzehnte prägen."
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Digitalisierung Elektronische Patientenakte für alle Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) wird die elektronische Patientenakte (ePA) ab dem 15. Januar 2025 zu einer Opt-Out-Anwendung. Die Bereitstellung der ePA durch die Krankenkassen, ihre inhaltliche Befüllung sowie die Zugriffe auf die gespeicherten ePA-Daten werden dabei grundlegend vereinfacht.

Die Krankenkassen stellen ihren Versicherten dabei ohne deren Zutun eine ePA zur Verfügung. Wer dies nicht möchte, kann auch weiterhin jederzeit widersprechen.

Digitale strukturierte Behandlungsprogramme bei Diabetes Bis zum 31. März 2025 soll der Gemeinsame Bundesausschuss Festlegungen zur Ausgestaltung strukturierter Behandlungsprogramme mit digitalisierten Versorgungsprozessen treffen. Es wird festgelegt, wie Anwendungen wie etwa die elektronische Patientenakte, der elektronische Medikationsplan, die Kommunikation im Medizinwesen (KIM), der TI-Messenger (TIM) und Videosprechstunden im Kontext der Behandlung von Diabetes zum Einsatz kommen können. Die auf Grundlage der Festlegungen einzurichtenden Versorgungsprozesse sollen den Versicherten neben den bestehenden DMP angeboten werden.

Vereinfachte Prüfungen für Digitale Gesundheitsanwendungen Ab dem 1. Januar 2025 müssen Hersteller die Informationssicherheit digitaler Gesundheitsanwendungen nicht mehr in einem einzelfallbezogenen, aufwändigen Verfahren durch das BfArM prüfen. Sie sind künftig zur Vorlage eines Zertifikats über die Erfüllung der Anforderungen an die Informationssicherheit verpflichtet, das nach einer umfassenden Prüfung der Anwendung durch das BSI ausgestellt wird. Durch das einheitliche und konzentrierte Prüfverfahren entfallen Aufwände bei BfArM und Herstellern.

Assistierte Telemedizin in Apotheken Bis zum 31. März 2025 sollen sich GKV-Spitzenverband und Apotheker über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Vergütungsregelungen für die Erbringung von Leistungen der assistierten Telemedizin in Apotheken einigen. Anschließend kann die Umsetzung beginnen. So können dann etwa Patientinnen und Patienten in Apotheken zu ambulanten telemedizinischen Leistungen beraten und bei der Inanspruchnahme angeleitet werden. Außerdem können dann Patientinnen und Patienten in den Apotheken bei der Durchführung einfacher medizinischer Routineaufgaben während einer ärztlichen telemedizinischen Leistung unterstützt werden.

Krankenhausreform Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz markiert eine radikale Abkehr vom bisherigen Vergütungssystem in der stationären Versorgung. Qualität und Spezialisierung werden belohnt, die flächendeckende Versorgung durch Zuschläge gefördert. Der Umbau beginnt bereits 2025 und wird schrittweise scharfgestellt, wenn die Bundesländer bis Ende 2026 Krankenhäuser Aufgabenbereiche (Leistungsgruppen) zuweisen und 2027 bis 2028 das Finanzierungssystem umgestellt wird. Die ersten Schritte der Reform sind:

Personalbemessung In Abstimmung mit der Bundesärztekammer beginnt die wissenschaftliche Erprobung eines Personalbemessungs-instruments für Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus. Um zu prüfen, ob auch für weitere Berufsgruppen wie Hebammen oder Physiotherapeuten ein solches Instrument notwendig ist, soll bis September 2025 eine Kommission eingesetzt werden.

Entbürokratisierung Um den Verwaltungsaufwand der Krankenhäuser zu verringern, erfolgen Maßnahmen zur Entbürokratisierung. So werden Prüfverfahren harmonisiert und vereinfacht. Die Prüfintervalle für Strukturprüfungen können auf drei Jahre verlängert werden. Auch bei anlassbezogenen Einzelfallprüfungen wird der bürokratische Aufwand reduziert. Pflegeentlastende Maßnahmen werden pauschal anerkannt.

Tarifkostenrefinanzierung Die Kosten der Krankenhäuser von Tarifsteigerungen für das Personal im Krankenhaus werden ab einschließlich der bereits 2024 wirksam gewordenen Tarifsteigerungen für alle Beschäftigtengruppen voll refinanziert.

Orientierungswert Eine Forderung, die die Krankenhäuser seit langem anmahnen, wird nun umgesetzt: Bei der Ermittlung der Obergrenze für den jährlichen Anstieg der Krankenhausvergütungen wird, anstelle des anteiligen Orientierungswerts, nun der volle Orientierungswert zu Grunde gelegt. Damit ergeben sich für die Krankenhäuser Steigerungsmöglichkeiten bei den Einnahmen im stationären Bereich.

Gesundheitliche Versorgung Weitere Implantate und Prothesen im Implantateregister   Zum 1. Januar 2025 nimmt das Implantateregister Deutschland (IRD) den Vollbetrieb auch für Endoprothesen an Hüfte und Knie sowie für Aortenklappen-Implantate auf.

Rechtsgrundlage ist die durch Verordnung vom 21.10.2024 I (BGBl. Nr. 318) geänderte Implantateregister-Betriebsverordnung.

Durch die Änderung werden die verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen verpflichtet, Implantationen in Bezug auf die genannten Implantattypen an das IRD zu melden. Das Register dient der Informationsgewinnung über die Qualität und der Qualitätssicherung der Implantate und der implantationsmedizinischen Versorgung in den verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen. Mit den Endoprothesen an Hüfte und Knie werden die mit jährlich 280.000 und 200.000 Operationen zahlenmäßig bedeutendsten Implantattypen erfasst.

Zugang zur Übergangspflege wird erweitert Übergangspflege wird im Krankenhaus für Patienten gewährt, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind und keinen Pflegegrad haben. Bisher mussten bei der Versorgung vorrangig alternative Versorgungsformen wie Leistungen aus häuslicher Krankenpflege, Kurzzeitpflege, medizinischer Reha oder Pflegeleistungen nach SGB IX ausgeschöpft werden. Diese Regelung entfällt, sodass Übergangspflege von Anfang erbracht werden kann.

Ausbildung Vermittlung weiterer heilkundlicher Kompetenzen im Pflegestudium Zum 1. Januar 2025 treten wesentliche Teile des Pflegestudiumstärkungsgesetzes in Kraft. In der hochschulischen Pflegeausbildung werden im Rahmen des Studiums zusätzliche Kompetenzen für die eigenverantwortliche und selbstständige Ausübung von erweiterten heilkundlichen Tätigkeiten in den Bereichen diabetische Stoffwechsellage, chronische Wunden und Demenz vermittelt.

Arzneimittelversorgung Forschungsanreize bei Preisbildung von Arzneimitteln (Teile des Medizinforschungsgesetzes) Für Arzneimittel mit einem relevanten Anteil klinischer Prüfungen in Deutschland werden Spielräume für die Erstattungsbetragsverhandlungen („Leitplanken“ aus dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) wiedereröffnet. Dafür müssen mindestens fünf Prozent der Probanden aus der Zulassungsstudie an der klinischen Studie in Deutschland teilgenommen haben. Das gilt für drei Jahre, es sei denn der pharmazeutische Unternehmer weist eine Arzneimittelforschungsabteilung und relevante eigene Projekte und Kooperationen mit öffentlichen Einrichtungen in präklinischer oder klinischer Arzneimittelforschung in Deutschland nach.

Pflege Dynamisierte Leistungsbeträge Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung, auch die Leistungen bei stationärer Pflege, werden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben. Dadurch reduzieren sich die pflegebedingten Ausgaben, die eine pflegebedürftige Person eigenständig zu tragen hat. Die Anpassung der Leistungsbeträge hat ein Gesamtvolumen von 1,8 Milliarden Euro; die Pflegebedürftigen und Sozialhilfeträger werden entlastet.

Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung (SPV) Der Beitragssatz zur SPV wird vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats (tagt hierzu am 20.12.24) mit Beginn des Jahres 2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Damit steigt der Beitragssatz bundeseinheitlich auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Diese Anhebung des Beitragssatzes führt im Gesamtjahr 2025 zu Mehreinnahmen in Höhe von rechnerisch rund 3,7 Milliarden Euro.

06.01.2025 DGA | Quelle: Bundesministerium für Gesundheit


Bei Herzinfarkt-Warnzeichen immer sofort Notruf 112 absetzen


Immer wieder kommt es in Deutschlands Notfallambulanzen und Herzkliniken zu Einweisungen von Herzinfarkt-Patienten, die viel zu lange bis zum Absetzen des Notrufs 112 für den Rettungsdienst gewartet haben. Die Folgen sind je nach der Schwere des Herzinfarkts und des Zeitverlusts ab Symptombeginn bis zur Infarkt-Versorgung in der Klinik eine Herzschwäche (Herzinsuffizienz) oder im schlimmsten Fall der plötzliche Herztod. „Mehrere Feiertage zwischen Heiligabend und Neujahr führen leider dazu, dass Menschen trotz typischer Herzinfarkt-Warnzeichen zögern, den Rettungsdienst über den Notruf 112 zu alarmieren. Stattdessen wird bis zum nächsten Morgen oder nach den Feiertagen gewartet, was beim Herzinfarkt häufig tödlich endet“, warnt der Kardiologe und Intensivmediziner Prof. Dr. Thomas Voigtländer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung. Besonders aufmerksam sollten Patienten mit einem erhöhten Risiko für Komplikationen wie Herzinfarkt und Schlaganfall sein: Raucher, Patienten mit Arteriosklerose wie koronare Herzkrankheit (KHK) oder periphere Arterielle Verschlusskrankheit (pAVK), mit Fettstoffwechselstörungen (hohes Cholesterin), Diabetes, Fettleibigkeit und Bluthochdruck. Die Herzinfarkt-Warnzeichen, auf die jeder achten sollte, erläutert die Herzstiftung unter https://herzstiftung.de/herzinfarkt-anzeichen

Herzinfarkt: Jede Minute zählt – „Time is Muscle“ Warum sind Zeitverluste beim Herzinfarkt durch zögerliches Verhalten der Betroffenen und Angehörigen so fatal? Zum einen führt der Infarkt im Herzmuskelareal des verschlossenen Herzkranzgefäßes zum Absterben von Herzmuskelgewebe. Wenn der Infarkt nicht unverzüglich behandelt wird („Time is Muscle“) und viel Gewebe zerstört ist, droht eine ausgeprägte Herzschwäche. „Zum anderen kann der Infarkt jederzeit in bösartige Herzrhythmusstörungen übergehen. Dieses Kammerflimmern (über 300 Schläge/Minute) führt innerhalb weniger Sekunden zum Herzstillstand. „Herzinfarkte ereignen sich meistens zu Hause, nur ein über den Notruf 112 herbeigerufenes Rettungsteam mit einem externen Defibrillator kann dann das flimmernde Herz wieder in seinen normalen Rhythmus bringen. Der Patient muss anschließend sofort in die nächstgelegene Klinik zur Infarktversorgung“, erklärt der Herzstiftungs-Vorsitzende Prof. Voigtländer. Je schneller der Herzinfarkt erkannt und behandelt wird, desto höher sind die Chancen, keine schwerwiegenden Folgen davonzutragen oder nicht daran zu sterben. Beim Herzinfarkt sind typische Beschwerden:

  • plötzlich einsetzende starke Schmerzen, die länger als fünf Minuten in Ruhe anhalten und die überwiegend im Brustkorb oder häufig auch ausschließlich hinter dem Brustbein auftreten
  • Schmerzen, die in Körperteile wie Arme (meist links), Oberbauch, Rücken, Hals, Kiefer oder Schulterblätter ausstrahlen
  • ein massives Engegefühl, heftiger Druck oder ein sehr starkes Einschnürungsgefühl im Brustkorb („Elefant auf der Brust“)
  • heftiges Brennen im Brustkorb. (Achtung: Verwechslungsgefahr mit Sodbrennen!)
  • Vor allem Frauen verspüren eher ein Engegefühl und der Brustschmerz strahlt vorrangig in den Rücken und den Oberbauch aus. (Achtung: Verwechslungsgefahr mit Magenschmerzen!)
Der Herzinfarkt zählt zu den häufigsten Todesursachen in Deutschland mit über 46.600 Sterbefällen, fast 190.000 Patienten pro Jahr werden wegen Herzinfarkt vollstationär behandelt (Deutscher Herzbericht – Update 2024).  Weitere Infos zum Herzinfarkt sind unter https://herzstiftung.de/herzinfarkt abrufbar, Infos zur Ersten Hilfe bei Herzinfarkt unter https://herzstiftung.de/herzinfarkt-erste-hilfe

Notfallbereitschaft rund um die Uhr auch an Weihnachten und Neujahr Rettungsdienstleitstellen, Herznotfallambulanzen, sogenannte Chest Pain Units (CPU), und Notaufnahmen der Kliniken stehen auch an Feiertagen, in der Zeit zwischen den Jahren wie auch am Wochenende oder nachts rund um die Uhr bereit. „Deswegen besteht auch an den Festtagen überhaupt kein Grund zur Scheu vor der 112“, versichert Voigtländer. Infos zur CPU: https://herzstiftung.de/herznotfallambulanz-suche

Mehr Herzinfarkte an Weihnachten? Dass es an Weihnachten vermehrt zu Herz-Kreislauf-Komplikationen wie Herzinfarkt kommen kann, darauf deuten Ergebnisse einer schwedischen Studie von 2018 – gestützt auf Registerdaten von über 283.000 Klinikaufnahmen wegen Herzinfarkts – hin (1). Der Studie zufolge gehen der Vorweihnachtsstress und die Aufregung der Weihnachtsfeiertage nicht an jedem Herzen spurlos vorüber. „Die Ergebnisse lassen auf ein erhöhtes Herzinfarktrisiko an Heiligabend und an Neujahr besonders bei Menschen, die über 75 oder bereits chronisch krank sind, schließen“, betont Voigtländer. Besonders anfällig sind dieser Studie zufolge Patienten mit Risikofaktoren wie beispielsweise Diabetes und koronarer Herzkrankheit, weil sie auf externe Auslöser (Trigger) für einen Infarkt wie Stress (Ausschüttung von Stresshormonen) reagieren. Außerdem kann es zu einem Zusammenspiel von mehreren ungünstigen Faktoren für ein vorbelastetes Herz kommen: die Winterkälte, Vorbereitungsstress und ein Abweichen von Lebensstilgewohnheiten wie ausgewogene Ernährung, ausreichend Schlaf und Bewegung sowie Verzicht auf Alkohol oder moderater Alkoholkonsum. „Ballen sich diese Faktoren in nur wenigen Tagen bei einer Person mit einer Herz-Kreislauf-Erkrankung, kann dies Herz und die Gefäße zusätzlich belasten“, erklärt Prof. Voigtländer. Daher sollten sich Herzpatienten ruhig mal für einen Spaziergang oder eine Entspannungsphase aus dem Weihnachtstrubel „ausklinken“.

Holiday Heart Syndrom: Vorsicht bei Alkohol Die längere Feiertagsphase von Weihnachten bis Neujahr erhöht auch das Risiko für das sogenannte „Holiday Heart Syndrom“. Darunter versteht man eine erhöhte Aufnahme von Alkohol innerhalb kurzer Zeit– gehäuft an Feiertagen oder im Urlaub –, was sich nicht nur auf das Gehirn auswirkt, sondern auch das Herz beeinflusst. Vorübergehende Herzrhythmusstörungen wie Vorhofflimmern können auftreten, wie jüngst die MunichBREW II-Studie (2) zeigte. Allerdings können die Herzrhythmusstörungen auch noch Stunden nach dem Trinken auftreten. Besonders Menschen mit einem erhöhten Risiko für Vorhofflimmern, also Personen über 65 Jahre oder mit familiärer Vorbelastung, sollten bei Alkoholkonsum besonders vorsichtig sein und auf nicht-alkoholische Getränke ausweichen. Weitere Infos: https://herzstiftung.de/vorhofflimmern-alkohol   

Notruf 112 auch bei anderen Notfällen wie Schlaganfall, bösartigen Herzrhythmusstörungen, entgleister Herzschwäche Nicht nur der akute Herzinfarkt, sondern auch andere lebensbedrohliche Komplikationen wie bösartige Herzrhythmusstörungen, Schlaganfall, plötzlicher Bluthochdruck und eine entgleiste Herzschwäche sind „keine aufschiebbaren Krankheitsfälle“, sondern „erfordern eine sofortige notfallmedizinische Versorgung durch den Notarzt und die Klinik“, wie der Herzstiftungs-Vorsitzende Prof. Voigtländer betont. Über die Warnzeichen dieser Komplikationen informiert die Herzstiftung unter https://herzstiftung.de/weltherztag


Schlaf als Schlüssel zur Alzheimer-Vorbeugung?


Schlaf könnte eine entscheidende Rolle im Kampf gegen die Alzheimer-Krankheit spielen. In einer gemeinsamen Studie der Uniklinik Köln und des Forschungszentrums Jülich untersuchte Demenzforscherin Dr. Merle Hönig mit ihrem Team den Zusammenhang zwischen Schlafstörungen und Alzheimer. Sie will klären, ob die Behandlung von Schlafstörungen helfen kann, der Alzheimer-Krankheit vorzubeugen.

Über den aktuellen Stand der Forschungen informiert die Alzheimer Forschung Initiative (AFI).

Tiefschlaf unterstützt die „Spülmaschine“ des Gehirns Im Mittelpunkt der Forschungsaktivitäten steht der Tiefschlaf, der nach neuesten Ergebnissen als eine Art „Spülmaschine“ für das Gehirn fungiert. Dr. Hönig erklärt: „Man geht davon aus, dass im gesunden Gehirn während des Schlafs bestimmte Reinigungsprozesse ablaufen, bei denen schädliche Substanzen aus dem zentralen Nervensystem abtransportiert werden – unter anderem auch Amyloid-beta und Tau, Proteine, deren Ansammlungen im Gehirn als eine der möglichen Ursachen für Alzheimer gelten. Bei Menschen mit Alzheimer könnte dieser Reinigungsprozess gestört sein, was zur Anhäufung dieser Proteine und schließlich zum Absterben von Nervenzellen führt.“ Insbesondere die Dauer des Tiefschlafs scheint dabei eine Rolle zu spielen, weshalb vor allem verkürzte Tiefschlafphasen über einen längeren Zeitraum als Risikofaktor für Alzheimer gelten.

Studie zur Dauer des Tiefschlafs bei Menschen mit und ohne Alzheimer Um den Zusammenhang zwischen der Dauer des Tiefschlafs und der Ablagerung schädlicher Proteine bei Menschen mit Alzheimer zu erforschen, untersuchte Dr. Hönig den Tiefschlaf von Testpersonen im Frühstadium der Alzheimer-Krankheit und verglich die Ergebnisse mit denen einer gesunden Kontrollgruppe. Die Dauer des Tiefschlafs wurde dabei mit elektronischen Stirnbändern überwacht, die eine genaue Aufzeichnung der Schlafphasen ermöglichten. Um die Menge der schädlichen Proteinablagerungen im Gehirn zu bestimmen und über den Untersuchungszeitraum vergleichen zu können, wurde die Positronen-Emissions-Tomographie (PET) eingesetzt - ein bildgebendes Verfahren, dass die schädlichen Proteine der Alzheimer Erkrankung sichtbar macht.

Frühe Erkenntnisse und weitere Forschungen Erste Ergebnisse zeigen, dass kürzere Tiefschlafphasen mit einer stärkeren Ablagerung der Proteine Amyloid-Beta und Tau einhergehen. Die PET-Scans zeigten einen deutlichen Zusammenhang zwischen verkürztem Tiefschlaf und vermehrten Proteinablagerungen im Gehirn. Insgesamt wurde zudem beobachtet, dass die an Alzheimer erkrankten Probandinnen und Probanden kürzere Tiefschlafphasen hatten und nachts häufiger aufwachten. Dies könnte die weitere Ablagerung von Amyloid-beta und Tau und damit das Fortschreiten der Erkrankung bei Menschen mit Alzheimer weiter beschleunigen.

Für Dr. Hönig und ihr Team ergeben sich aus diesen Beobachtungen weitere Fragestellungen: Zum einen, ob die Länge des Tiefschlafs eine Vorhersagekraft für den Verlauf einer Alzheimer-Erkrankung hat. Zum anderen, ob neben der Dauer des Tiefschlafs auch die Schlafqualität das Fortschreiten der Erkrankung beeinflusst. Sollte eine bessere Schlafqualität tatsächlich dazu beitragen, dass sich weniger schädliche Proteine ansammeln, könnte die Behandlung von Schlafstörungen tatsächlich ein Ansatz gegen die Alzheimer-Krankheit sein. In einem neuen Forschungsprojekt möchten Dr. Hönig und ihr Team nun die Probandinnen und Probanden über weitere 18 Monate hinweg weiter untersuchen.

Über die Demenzforscherin Dr. Merle Hönig Dr. Merle Hönig wurde für ihre Forschung mehrfach ausgezeichnet. Für ihre Arbeit "Resistance to Tau and Amyloid Pathology Facilitates Super-Aging" erhielt sie den "Brain Imaging Council Young Investigator Award" und den "Image of the Year Award" der Society of Nuclear Medicine and Molecular Imaging. In dieser Studie zeigten sie und ihr Team, dass die Gehirne von sogenannten Super-Agern – Menschen über 80 mit außergewöhnlicher geistiger Leistungsfähigkeit – resistent gegen die Anhäufung von Alzheimer-typischen Proteinen sind.




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